Orthopädie

Die Orthopädie befasst sich mit der Entstehung, Verhütung, Erkennung und Behandlung angeborener oder erworbener Form- oder Funktionsfehler des Stütz- und Bewegungsapparates, also der Knochen, Gelenke, Muskeln und Sehnen, sowie mit der Rehabilitation des Patienten.

Zur Diagnostik in der Orthopädie gehört die Erstellung der Anamnese, die fachspezifische Untersuchung, Röntgenleistungen, Ultraschalldiagnostik und ggf. Überweisung zu anderen bildgebenden Verfahren wie Computertomografie oder Magnetresonanztomografie.

Orthopädische Behandlungsmaßnahmen gliedern sich in die konservative und operative Therapie.

Leistungsbeschreibung

  • Allgemeine orthopädische Diagnostik: Untersuchung, manualtherapeutisch- osteopathisch angelehnt, Röntgen, Sonografie des Bewegungsapparates, Blutabnahmen, Gelenkpunktionen etc.
  • Allgemeine orthopädisch konservative Behandlung: Festlegung der medikamentösen Therapie, Verordnung von Heil- und Hilfsmitteln
  • Chirotherapie/Manualtherapie/Atlastherapie: Behandlung von Funktionsstörungen der Gelenke und der Wirbelsäule mit Hilfe von bestimmten manuell ausgeführten Techniken
  • Infiltrationen im Bereich des gesamten Bewegungsapparates inclusive neuraltherapeutischer Techniken (diagnostischer und therapeutischer Einsatz von Lokalanästhetika zur Behandlung funktioneller Störungen)
  • Osteopathische Untersuchung und Behandlung (teilweise Kassenleistung)
  • Akupunktur als Kassenleistung und IGeL
  • Einleitung Rehabilitationsmaßnahmen
  • Auswertung der Knochendichtemessungen(IGeL) und Festlegung der Osteoporosebehandlung
  • Sportmedizinische Untersuchung und Beratung (IGeL): Orthopädisch-chirurgische Bescheinigungen zur Vorlage bei Sportvereinen oder private Beratungen hinsichtlich der sportlichen Tauglichkeit
  • Gutachterliche Tätigkeiten: Gutachten für Rentenversicherung sowie für private und gesetzliche Unfallversicherung

Stoßwellentherapie

Die Stoßwellentherapie ist eine Behandlungsmethode, die durch das Aufsetzen eines Applikators Stoßwellen mit hoher Energie über die Hautoberfläche in die Tiefe überträgt.
Dadurch kann im Einzelfall versucht werden, den Stoffwechsel anzuregen und somit die Blutgefäße zu erweitern.

(Quelle: Privat)

Die Stosswellentherapie kann im Einzelfall eine Alternative zu einem operativen Eingriff mit
entsprechenden Risiken, einen Krankenhausaufenthalt mit Arbeitsausfall oder belastende
physiotherapeutische Maßnahmen sein. Ob diese Therapie für Sie in Frage kommt, entscheiden wir nach Ihrer gesundheitlichen Situation.

Als Therapieversuch kann die radiale Stoßwellentherapie im Einzelfall die Schmerzen lindern und/oder zu einer Bewegungsfreiheit bei geringer zeitlicher Beanspruchung führen.

Es ist ein schonendes Verfahren ohne Eingriff in das Gewebe, bei dem nur 3-4 Behandlungen in Abständen von 1 Woche notwendig sind.

Die Behandlung mit Stoßwellen ist nur bei der Diagnose „Fersensporn“ unter besonderen Voraussetzungen Bestandteil der vertragsärztlichen Versorgung. Sie wird sonst als Individuelle Gesundheitsleistung (IGeL) angeboten.

Akupunktur

Die Anfänge der Akupunktur liegen über 4000 Jahre zurück. Das erste bekannte Buch über Akupunktur stammt aus dem Jahre 26 nach Christus. In Deutschland wurde diese Behandlung bereits im 17. Jahrhundert angewandt.

Akupunktur ist ein wichtiger Bestandteil der Traditionellen Chinesischen Medizin (TCM). Grundlage ist hier die Beziehung zwischen den Gegensätzen Yin und Yang. Alle Erscheinungen des Lebens lassen sich aus dem Wechselspiel von Yin und Yang ableiten. In der TCM werden Störungen von Yin und Yang erkannt und der Körper durch Anwendung verschiedener Heilmethoden unterstützt, sein Yin/Yang-Gleichgewicht zu finden.

Die Wirkungsweise der Akupunktur beruht auf einer durch den Nadelstich an den Nervenendigungen verursachten Stimulation des Rückenmarkes und eines Teiles des Gehirns. Damit wird versucht, im Rückenmark die Weiterleitung des Schmerzimpulses zu unterdrücken und körpereigene Botenstoffe freizusetzen. Die Behandlung ist somit fast nebenwirkungsfrei. Mögliche Komplikationen können Kreislaufbeschwerden sowie lokale Infektionen und kleinere Blutungen sein. Nicht durchgeführt werden darf die Akupunktur bei Hämophilie (Bluterkrankheit) und genetischen Erkrankungen. Einschränkungen bestehen bei Schwangerschaft, Tumorleiden und Einnahme von Blutverdünnern.

(Quelle: Privat)

Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen Akupunkturbehandlungen bei Schmerzen der
Lendenwirbelsäule und Verschleiß der Kniegelenke, wobei die jeweiligen Beschwerden
länger als 6 Monate bestehen müssen. Hier werden 10 „Akupunktur-Sitzungen“ a 30 Minuten,
im Ausnahmefall auch 15 Behandlungen bezahlt. Vorraussetzung zur Genehmigung der
Abrechnung durch die Krankenkassen ist eine mehrjährige Ausbildung des Akupunkteurs.
Die Behandlung anderer Krankheitsbilder muss privat liquidiert werden.

Punktionen von Gelenken

Die Punktion von Gelenken wird häufig notwendig, wenn sich aufgrund von Abnutzungserscheinungen, Entzündungen, Stoffwechsel-und rheumatischen Erkrankungen oder aber auch aufgrund eines Traumas das Gelenk mit übermäßiger Gelenkflüssigkeit oder Blut füllt. Dabei wird unter sterilen Bedingungen nach kurzer örtlicher Betäubung mit einer Kanüle die Flüssigkeit abpunktiert. Zu diagnostischen Zwecken kann das Punktat laborchemisch untersucht werden und somit Bakterien oder Ansammlungen von atypischen Zellen wie bei einer Rheumatoidarthritis oder bei Gicht festgestellt werden. Auch Schleimbeutelentzündungen oder Bursae, sog. „Überbeine“ werden bei Bedarf punktiert.

(Quelle: Privat)

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